Therapieinfo

 

ÄRZTLICHE VERORDNUNG

Für die physiotherapeutische Behandlung benötigen sie eine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes auf dem Folgendes angegeben ist:

 

  • Diagnose
  • Indizierte Therapie (z.B. Einzelheilgymnastik, Massage)
  • Anzahl der Behandlungen

 

Um nach der erfolgten Behandlung einen Teil der Therapiekosten rückerstattet zu bekommen, müssen Sie Ihre ärztliche Verordnung (ausgenommen GKK) vor Behandlungsbeginn durch die chefärztliche Abteilung Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen.

Fragen dazu können wir gerne telefonisch besprechen bzw. bei Ihrer jeweiligen Versicherung abklären.

 


 

ABLAUF DER THERAPIE

Abhängig vom jeweiligen Beschwerdebild dauert eine Therapieeinheit in der Regel 45 Minuten. Es können aber auch 30- bzw. 60-Minuten-Einheiten eingeplant werden.

Für die erste Therapiesitzung sollten Sie sich aber bis zu einer Stunde Zeit einplanen, damit ich einen genauen physiotherapeutischen Befund, eine Statuserhebung und einen individuellen Therapie- und Trainingsplan für Sie erstellen kann. Dafür werde ich Informationen und Ergebnisse aus anderen Befunden ( z.B. Röntgen, MRT, weitere ärztl. Befunde…) benötigen. Bringen Sie diese deshalb bitte zur ersten Therapieeinheit mit.

Daraus resultierend werden geeignete Therapiemaßnahmen ausgewählt und angewendet.

Im Laufe der Therapie kann es zu Behandlungsreaktionen kommen. Diese wären zwar ganz normal, sollten aber trotzdem besprochen werden.

 


 

ORGANISATORISCHES

Bitte kommen Sie immer rechtzeitig zum vereinbarten Termin, ich kann keine versäumten Zeiten nachholen.

Sollten Sie einen Termin verschieben müssen, so geben Sie mir bitte 24 Stunden vorher Bescheid, ansonsten müsste ich Ihnen meine Bereitschaft in Rechnung stellen.

 


 

KOSTENRÜCKERSTATTUNG

Am Ende der Behandlungsserie bekommen sie eine Rechnung über die erbrachte Leistung. Die Kosten der Behandlung müssen vorfinanziert werden und können anschließend bei der jeweiligen Krankenkasse unter Vorlage eines gültigen Überweisungsscheines geltend gemacht werden. Die Höhe der Kostenrückerstattung variiert je nach Krankenkasse.

Für genauere und detailliertere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Verrechnungsstelle Ihrer Krankenkasse, da die Tarife von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind. 

Zusätzlich können Sie sich bei Ihrer Zusatz- und/ oder Unfallversicherung erkundigen, ob diese die Restkosten übernehmen.